Mitwirkungsrechte der 
Aktionärinnen und Aktionäre

Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung

Eine Aktionärin oder ein Aktionär kann direkt oder indirekt für eigene und vertretene Aktien zusammen das Stimmrecht von höchstens 5% der im Handelsregister ausgewiesenen Gesamtzahl von Aktien ausüben oder ausüben lassen. Dabei gelten juristische Personen und Personen­gesellschaften, die untereinander kapital- und stimmenmässig, durch einheitliche Leitung oder auf andere Weise zusammengefasst oder verbunden sind, sowie natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die in gemein­samer Absprache oder zum Zwecke der Umgehung dieser Bestimmung gemeinsam oder koordiniert vor­gehen, als eine Person.

Von dieser Stimmbeschränkung befreit sind die unabhängigen Stimmrechtsvertreterin oder der unabhängige Stimmrechtsvertreter sowie die Aktionärinnen oder Aktionäre, die mit mehr als 5% der Aktienstimmen im Aktienbuch eingetragen sind.

Statutarische Quoren

Die Statuten der TX Group AG sehen vor, dass die Generalversammlung mit der Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen ihre Beschlüsse fasst und Wahlen vollzieht, soweit Gesetz oder die Statuten nichts anderes bestimmen. Für folgende Beschlüsse sind mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die Mehrheit der vertretenen Aktien­nennwerte erforderlich: Änderung des Gesellschafts­zweckes, die Zusammenlegung von Aktien, die Einführung von Stimmrechtsaktien, die Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien, die Einführung eines bedingten Kapitals oder die Einführung eines Kapitalbands, die Kapital­erhöhung aus Eigenkapital, gegen Sacheinlagen oder durch Verrechnung mit einer Forderung und die Gewährung von besonderen Vorteilen, die Einschränkung oder die Aufhebung des Bezugsrechtes, den Wechsel der Währung des Aktienkapitals, die Einführung des Stichentscheids der oder des Vorsitzenden in der Generalversammlung, eine Statutenbestimmung zur Durchführung der Generalversammlung im Ausland, die Dekotierung der Beteiligungspapiere der Gesellschaft, die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft, die Einführung einer statutarischen Schiedsklausel und die Auflösung der Gesellschaft.

Einberufung der Generalversammlung

Die Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäfts­jahres statt. Ausserordentliche Generalversammlungen werden nach Bedarf einberufen. Ebenso können neben der Revisionsstelle Aktionärinnen oder Aktionäre, die alleine oder zusammen über mindestens 5% des Aktien­kapitals oder der Stimmen verfügen, unter Angabe der Verhandlungsgegenstände und der Anträge schriftlich die Ein­berufung verlangen.

Einberufen wird die Generalversammlung durch den Verwaltungsrat spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag. Die Bekanntmachung erfolgt in den Publikations­organen von TX Group (siehe mehr dazu unter «Informationspolitik» Seite 40).

Traktandierung

Aktionärinnen und Aktionäre, die zusammen mindestens über 0.5% des Aktienkapitals oder der Stimmen verfügen, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Aktionärinnen und Aktionäre verlangen, dass Anträge zu Verhandlungsgegenständen in die Einberufung der Generalversammlung aufgenommen werden. Mit der Traktandierung oder den Anträgen können die Aktionärinnen und Aktionäre eine kurze Begründung einreichen, die in die Einberufung der Generalversammlung aufgenommen werden muss. Die Traktandierung oder die Aufnahme von Anträgen zu Verhandlungsgegenständen in die Einberufung der Generalversammlung muss mindestens 60 Tage vor der Versammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungs­gegenstandes eingereicht werden.

Eintragungen im Aktienbuch

Zur Generalversammlung zugelassen und stimmberechtigt sind alle Aktionärinnen und Aktionäre, die im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen sind. Aus organisatorischen Gründen werden in der Regel acht Tage vor der General­versammlung keine Eintragungen mehr vorgenommen. Aktionärinnen oder Aktionäre, die ihre Aktien vor der General­versammlung ver­äussern, sind nicht mehr stimm­berechtigt.