Kapitalstruktur

Kapitalstruktur und -veränderung

in Mio. CHF

2025

2024

2023

Ordentliches Aktienkapital

106.00

106.00

106.00

Ordentliche Kapitalerhöhung

Bedingtes Aktienkapital

Bedingte Kapitalerhöhung

Partizipationsscheine

Genussscheine

Wandelanleihe

Weitere Angaben zur Entwicklung des Eigenkapitals können der Veränderung des Eigenkapitals der Konzernrechnung (Seite 113) entnommen werden.

Namenaktien

in Stück

2025

2024

2023

Nominalwert

in CHF

10

10

10

Stimmrecht pro Titel

1

1

1

Anzahl ausgegeben

10’600’000

10’600’000

10’600’000

Anzahl dividendenberechtigt

10’273’198

10’595’999

10’591’213

Anzahl Stimmrechte total

10’273’198

10’595’999

10’591’213

Anzahl ausstehend (gewichteter Durchschnitt)

10’397’217

10’594’897

10’598’744

Anzahl eigene Aktien

326’802

4’001

8’787

Es bestehen keine unterschiedlichen Dividendenberechtigungen oder andere Vorzugsrechte mit Ausnahme derjenigen gemäss dem nachfolgenden Abschnitt «Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen».

Die Angaben über die Börsenkapitalisierung können den Informationen für Investoren (Seite 106) entnommen werden.

Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Erwerberinnen und Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionärinnen oder Aktionäre mit Stimmrecht eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, dass sie die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben haben, dass keine Vereinbarung über die Rücknahme oder die Rückgabe entsprechender Aktien besteht und dass sie das mit den Aktien verbundene wirtschaftliche Risiko tragen. Die Eintragung kann nicht aus dem Grund verweigert werden, dass das Gesuch durch die Bank der Erwerberin oder des Erwerbers gestellt wurde.

Der Verwaltungsrat kann die Eintragung einer Person, die Aktien erwirbt, als Aktionärin oder Aktionär bzw. Nutzniesserin oder Nutzniesser mit Stimmrecht in dem Umfang verweigern, als die von ihr gehaltenen Aktien 5% der im Handelsregister ausgewiesenen Gesamtzahl von Aktien überschreiten würden. Juristische Personen und Personengesellschaften, die untereinander kapital- oder stimmenmässig, durch einheitliche Leitung oder auf andere Weise zusammengefasst oder verbunden sind, sowie natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die in gemeinsamer Absprache oder zum Zwecke der Umgehung dieser Bestimmung gemeinsam oder koordiniert vorgehen, gelten als eine Person.

Aktionärinnen oder Aktionäre, welche am 14. September 2000 im Aktienbuch eingetragen waren oder Erwerberinnen oder Erwerber, die Familienangehörige von solchen Aktionärinnen oder Aktionären sind, sind von dieser Eintragungsbeschränkung befreit.

Es wurden im Berichtsjahr keine Ausnahmen von den genannten Regelungen gewährt.

Der Verwaltungsrat kann Nominees bis maximal 3% des im Handelsregister eingetragenen Aktien­kapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen. Nominees sind Personen, die im Eintragungs­gesuch nicht ausdrücklich erklären, die Aktien für eigene Rechnung zu halten. Der Verwaltungsrat kann Nominees mit mehr als 3% des im Handelsregister eingetragenen Namenaktienkapitals mit Stimmrecht im Aktien­buch eintragen, sofern der betreffende Nominee der Gesellschaft die Namen, Adressen und Aktienbestände der­jenigen Personen bekanntgibt, für deren Rechnung er 0.5% oder mehr des im Handelsregister eingetragenen Namenaktienkapitals hält. Der Verwaltungsrat schliesst mit solchen Nominees Ver­einbarungen, welche unter anderem die Vertretung der Aktionärinnen und Aktionäre und deren Stimmrechte regeln.

Der Verwaltungsrat kann nach Anhörung der eingetragenen Aktionärin oder des eingetragenen Aktionärs oder Nominees Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Datum der Eintragung löschen, wenn diese durch falsche Angaben zustande gekommen sind. Die betroffene Person muss über die Streichung sofort informiert werden.

Wandelanleihen und Optionen

Zurzeit bestehen keine Wandelanleihen und Optionen.