Inhalt und Festlegung
der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme

Geltungsbereich

Die Offenlegung umfasst die Vergütungen des Verwaltungsrats und der operativen Führung (gemäss Organisationsreglement, Ziffer 1.1. lit. c)–e)). Die Entschädigungen des Verwaltungsrats und der operativen Führung werden vom Verwaltungsrat festgelegt und der Generalversammlung jährlich zur Genehmigung vorgelegt. Der Vergütungsausschuss (weitere Angaben zum Vergütungsausschuss finden sich unter «Corporate Governance») bereitet für den Verwaltungsrat die Festlegung des Entlöhnungssystems vor. Die Entschädigungen der Mitglieder der operativen Führung werden innerhalb der vom Verwaltungsrat festgelegten Vergütungspolitik und -grundsätze auf Grundlage der Anträge des Präsidenten des Verwaltungsrats durch den Verwaltungsrat genehmigt. Bei signifikanten Anpassungen der existierenden Vergütungsmodelle werden externe Berater beigezogen. Die Grundsätze der Vergütung folgen Artikel 26 bis 30 der Statuten1 der TX Group.

Zuständigkeitsebenen

VRP 1

VA 2

VR 3

GV 4

Vergütungspolitik und -grundsätze

schlägt vor

genehmigt

Gesamtvergütung Verwaltungsrat

schlägt vor

prüft

genehmigt

Fixvergütung operativer Führung

schlägt vor

prüft

genehmigt

Variable Vergütung operativer Führung

schlägt vor

prüft

genehmigt

Individuelle Vergütung Mitglieder Verwaltungsrat

schlägt vor

genehmigt

Vergütung VRP

schlägt vor

genehmigt

Individuelle Vergütung Mitglieder operativer Führung

schlägt vor

prüft

genehmigt

Vergütungsbericht

schlägt vor

genehmigt

1Präsident des Verwaltungsrates

2Vergütungsausschuss

3Verwaltungsrat

4Generalversammlung

Vergütungspolitik und -grundsätze

Die Ziele der Vergütungspolitik der TX Group sind die Gewinnung und Bindung von qualifizierten Mitarbeitenden, das Erzielen von überdurchschnittlichen Leistungen und die Gewährleistung einer wettbewerbsfähigen Vergütung. Die Vergütungsprogramme erfüllen diese Ziele. Die TX Group wendet für alle Positionen ein Grading-System an, um Transparenz, Fairness und Wettbewerbsfähigkeit der Löhne sicherzustellen. Eine Überprüfung des Gradings erfolgt in regelmässigen Abständen. Weiter richtet sich die Vergütung nach der Geschäftsentwicklung der TX Group sowie der Wettbewerbsposition und dem Marktumfeld vergleichbarer Funktionen in der Schweizer Medienbranche. Bei Bedarf werden Benchmarks für die Ausarbeitung der Vergütungselemente in Kooperation mit dafür spezialisierten Beratungsunternehmen erhoben.

Vergütung an Mitglieder des Verwaltungsrates

Die Honorare der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Mitglieder der Ausschüsse des Verwaltungsrates bestehen ausschliesslich aus einer fixen Entschädigung in bar. Der Verzicht auf einen variablen Lohnbestandteil soll sicherstellen, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates ohne Eigeninteressen über das Entlöhnungssystem entscheiden können.

Präsident des Verwaltungsrates und Verleger TX Group

Die Aufgabe des Präsidenten des Verwaltungsrates und des Verlegers ist eine Vollzeitbeschäftigung. Er ist auch Präsident der Verwaltungsräte der wichtigsten Gruppengesellschaften und Mitglied der Verwaltungsräte der bedeutendsten Beteiligungen. Externe Mandate nimmt der Präsident ausschliesslich im Interesse des Unternehmens wahr. Die Honorare dafür fliessen dem Unternehmen zu. Mit dem Präsidenten, als einzigem Mitglied des Verwaltungsrates, besteht ein Arbeitsvertrag. Die beidseitige Kündigungsfrist beträgt ein Jahr und sein Honorar besteht, wie bei den weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrats, ausschliesslich aus einer fixen Entschädigung in bar.

Vergütung an Mitglieder der operativen Führung

Die Vergütung an die Mitglieder der operativen Führung besteht aus einem Basissalär und einem variablen Teil, der sich aus einer Kader-Erfolgsbeteiligung (STI), einem Long Term Incentive (LTI) sowie in einem Fall zusätzlich dem Employee Carry lncentive Plan (ECIP) zusammensetzt.

Übersicht der Vergütungsbestandteile

Zweck

Grundlage

Vergütungsart

Basissalär

Gewinnung und Wettbewerbsfähigkeit

Position, Qualifikation, Erfahrung

Monatliche Barauszahlung

Kader-Erfolgsbeteiligung (STI) 1

Förderung der unter­nehmerischen Haltung und Motivation zur Zielerreichung

Finanzielle Ziele der Gruppe/Unter­nehmen und strategische sowie andere Ziele

Jährliche Barauszahlung

Long Term Incentive (LTI) 1

Förderung der lang­fristigen Unter­nehmens­entwicklung und Bindung der Mitarbeitenden

Gruppen- oder Unternehmens­ergebnis

Jährliche Zuteilung mit dreijähriger Performance-Periode

Employee Carry lncentive Plan 1

Partizipation am Geschäftsgang mit seinen Chancen und Risiken

Verzinsung der Investitionen

Barauszahlung am Ende der Fondslaufzeit

1Siehe Erläuterungen zur Kader-Erfolgsbeteiligung, zu Long Term Incentive und zum Employee Carry lncentive Plan in den nachfolgenden Abschnitten.

Basissalär

Das Basissalär wird auf der Grundlage des Umfangs der Position und der damit verbundenen Verantwortung sowie der Erfahrung und Qualifikation des Mitglieds der operativen Führung individuell festgelegt. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung durch den Verwaltungsrat wird das Basissalär unter Berücksichtigung der persönlichen Leistung, des bisherigen Gehalts, der Wettbewerbsposition, der marktrelevanten Löhne der Schweizer Medienbranche und der finanziellen Tragfähigkeit des Unternehmens angepasst.

Kader-Erfolgsbeteiligung (STI)

Der Zweck der Kader-Erfolgsbeteiligung ist es, die unternehmerische Haltung der Mitglieder der operativen Führung zu fördern, ihr Denken und Handeln an der Strategie auszurichten und sie am Geschäftsgang der TX Group und ihrer Unternehmen partizipieren zu lassen.

Die Kader-Erfolgsbeteiligung setzt sich wie folgt zusammen:­

TX Group

20%

Bereich

60%

Strategische und ESG Ziele

20%

Der Anteil TX Group (20%) bemisst sich am EBIT und ist für alle Kader gleich. Die Bereichsziele (60%) orientieren sich an den jeweiligen Bereichen und bestehen ebenfalls aus Umsatz- und EBIT-Kennzahlen. Die strategischen und die ESG Ziele werden durch den Verwaltungsrat diskretionär pro Bereich beurteilt.

in CHF

Ziele

Beispiel Basissalär

Kader-Erfolgs­beteiligung in % Basissalär

20%-Anteil TX Group Zielerreichung

60%-Anteil Bereichsziele Zielerreichung

20%-Anteil strategische und ESG Ziele Zielerreichung

Aus­schüt­tungs­grad

Beispiel Kader-Erfolgs­beteiligung

250’000

22.5%

100%

100%

100%

100%

56’250

Die Berechnung der Kader-Erfolgsbeteiligung beruht auf den für das jeweilige Rechnungsjahr vom Verwaltungsrat definierten Zielwerten. Er kann wesentliche ausserordentliche Effekte bei der Berechnung berücksichtigen. In der Regel werden Effekte, welche in der normalisierten Erfolgsrechnung des Jahresberichts extern ausgewiesen werden, normalisiert. Zudem hat der Verwaltungsrat für das Jahr 2025 unter anderem die Sozialpläne und die Veränderungen des Portfolios beachtet.

Die Höhe der Kader-Erfolgsbeteiligung ist abhängig von der Höhe der Zielerreichung und ist durch eine Deckelung auf 200% begrenzt. Der erwartete Zielwert wird vom Verwaltungsrat der Gruppe zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres definiert und kommuniziert.

Der Verwaltungsrat der Gruppe entscheidet im freien Ermessen über die strategischen und ESG Ziele sowie über deren Zielerreichung. Diese ist auf 120% begrenzt.

Im Geschäftsjahr 2025 wurde der Erwartungswert zu 51% (Vorjahr: 93%) erreicht.

Long Term Incentive (LTI)

Der Long Term Incentive wurde im Jahr 2024 aufgesetzt. Berechtigt sind Mitglieder der operativen Führung und ausgewählte Mitarbeitende des Top-Managements aus den einzelnen Bereichen, d.h. Medien und Portfolio, und den Unternehmen, d.h. 20 Minuten, Goldbach und Tamedia. Zweck des LTIs ist die langfristige Bindung der Mitarbeitenden an die Unternehmen sowie die Förderung der nachhaltigen Unternehmensentwicklung.

Die Performance-Periode dauert drei Jahre. Der Verwaltungsrat legt die Leistungsziele für die Dreijahresperiode jährlich fest. Dabei fokussiert er sich auf Leistungsziele, welche für die Aktionärinnen und Aktionäre von besonderer Bedeutung sind, da sie einerseits die Wertentwicklung der TX Group, andererseits die Dividendenpolitik der Gesellschaft berücksichtigen. Jeweils Anfang Jahr wird den Teilnehmenden ein Zielbetrag für den LTI zugeteilt. Personen, die während dem Jahr ins Programm aufgenommen werden, erhalten nach einer allfälligen Probezeit eine Pro-rata-Zuteilung der jährlichen Zuteilung. Nach der dreijährigen Performance-Periode wird der Zielbetrag in Abhängigkeit von dem Erfüllungsgrad der Leistungsziele sowie der Dienstbedingung ausbezahlt. Der Auszahlungsfaktor kann dabei einen Wert von 0% bis 200% annehmen.

Für die Zuteilung 2025 wurden die folgenden Ziele gesetzt:

Unternehmen

Leistungsziele Zuteilung

Floor (0% Zielerreichung)

Cap (200% Zielerreichung)

Medien

- Relativer Total Shareholder Return (rTSR) 1 - EBIT adj. Marge - Free Cash Flow before M&A Aktionäre

Perzentilrang 0 80% vom Ziel 70% vom Ziel

Perzentilrang 100 120% vom Ziel 130% vom Ziel

Portfolio

- Relativer Total Shareholder Return (rTSR) 1 - Free Cash Flow before M&A Aktionäre - Wachstumsziele

Perzentilrang 0 80% vom Ziel 70% vom Ziel

Perzentilrang 100 120% vom Ziel 130% vom Ziel

20 Minuten

- EBIT adj. - EBIT adj. Marge

70% vom Ziel 84% vom Ziel

130% vom Ziel 116% vom Ziel

Goldbach

- EBIT adj. - EBIT adj. Marge OOH und Vermarktung

70% vom Ziel 80 - 85% vom Ziel

130% vom Ziel 115 - 120% vom Ziel

Tamedia

- Keine Zuteilung 2025; Laufzeit der Zuteilung 2024 wurde auf 4 Jahre erhöht

1 Der rTSR ist der erzielte Wertzuwachs für den Investor (d.h. Aktienkursentwicklung plus Dividende) im Verhältnis zur «Peer Group». Die «Peer Group» ist an den SPI Extra angelehnt.

Bei Austritt als «Bad Leaver» verfallen alle Ansprüche, im Falle des «Good Leavers» werden die ausstehenden Ansprüche pro rata temporis nach Anzahl abgelaufener Monate im Verhältnis zur Performance-Periode abgerechnet. Während der ersten Hälfte der Performance-Periode wird eine Zielerreichung von 100% angenommen, und die Auszahlung erfolgt im ersten Monat nach dem Austritt. Hingegen wird beim Austritt während der zweiten Hälfte der Performance-Periode die tatsächliche Zielerreichung abgewartet und zum regulären Auszahlungstermin ausbezahlt.

Gewinnbeteiligungsprogramm Gruppenleitung

Das Gewinnbeteiligungsprogramm Gruppenleitung war für die Jahre 2021 bis 2023 gültig. Berechtigt waren Mitglieder der Gruppenleitung ab dem zweiten Dienstjahr. Die Ausrichtung erfolgte, wenn die Ergebnismarge der TX Group 8.0% erreichte oder überstieg. Vom die Ergebnismarge von 8.0% übersteigenden Betrag wurde eine jeweils zu bestimmende Gewinnbeteiligung zu 50% in bar ausbezahlt und zu 50% in Aktien zugeteilt.

Die Barzahlung erfolgte nach Veröffentlichung des konsolidierten Jahresergebnisses der TX Group. Die Aktien wurden im Rechnungsjahr, in dem der Anspruch erworben wurde, zugeteilt. Die Anzahl zugeteilter Aktien wurde anhand des Durchschnittskurses der letzten 30 Tage vor dem 31. Dezember des jeweiligen Rechnungsjahres bestimmt. Die Aktien wurden unter der Voraussetzung übereignet, dass das Arbeitsverhältnis des Beteiligten am 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Rechnungsjahr, in dem der Anspruch auf die Aktienzuteilung erworben wurde, nicht zuvor durch den Beteiligten gekündigt wurde.

Employee Carry lncentive Plan (ECIP)

Der aktuelle ECIP ist auf 8 Jahre ausgelegt und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des Ventures Team. Die Teilnehmenden erhalten jährliche Bonus­punkte, welche sich an der Rolle innerhalb des Ventures Team orientieren. Bei Auflösung des Fonds erfolgt eine Barauszahlung an die Teilnehmenden, sofern eine Mindestverzinsung in der Höhe von 8.8% pro Jahr (inkl. Gebühren) überschritten wird. Die Barauszahlung wird im Verhältnis der zugeteilten Bonuspunkte unter den Teilnehmenden verteilt.

Im Geschäftsjahr 2025 wurden 14 Bonuspunkte (Vorjahr: 10 Bonuspunkte) zugeteilt, wovon 2 Bonuspunkte an ein Mitglied der operativen Führung gingen. Ende Geschäftsjahr 2025 weist ein Bonuspunkt einen Wert von 0 CHF (Vorjahr: 0 CHF) auf, da das Portfolio die Mindestverzinsung noch nicht erreicht hat.

Verträge Mitglieder der operativen Führung

Die Arbeitsverträge der Mitglieder der operativen Führung sind unbefristet, und die gegenseitige Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum jeweils nächsten Monatsende. Es bestehen keine Vereinbarungen in Bezug auf Abfindungszahlungen bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen oder einem «Kontrollwechsel».

Vorsorge, Spesen und Sachleistungen

Mitglieder der operativen Führung werden in Übereinstimmung mit den üblichen Sozialgesetzen für Alter, Tod und Invalidität versichert. Sie sind einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen. Die Leistungen sind darauf ausgerichtet, die Versicherten und deren Angehörige in Bezug auf die Pensionierung und die Risiken von Invalidität und Tod abzusichern, und übersteigen die gesetzlichen Anforderungen gemäss Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Mitglieder der operativen Führung sind in der gleichen Pensionskasse versichert wie der überwiegende Teil der Mitarbeitenden in der Schweiz. Sie bietet einen Basisplan und einen Zusatzplan an. Durch diese ergänzende Vorsorgelösung sind Jahreseinkommen bis 907ʼ200 CHF versichert. Die Beiträge sind altersabhängig und werden im Basisplan grundsätzlich zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Im Zusatzplan übernimmt der Arbeitgeber einen leicht höheren Beitrag. Die Arbeitnehmer können jedoch zwischen verschiedenen Beitragsskalen wählen, wobei die Sparbeiträge des Arbeitgebers gleich bleiben.

Mitglieder des Verwaltungsrates und der operativen Führung erhalten monatlich eine Spesenpauschale, wodurch sämtliche Kleinspesen bis zur Höhe von 50 CHF pro Ereignis abgegolten sind. Darüber hinaus kommen die für alle Mitarbeitenden geltenden Spesenreglemente zur Anwendung. TX Group stellt den Mitgliedern der operativen Führung keine Firmenwagen zur Verfügung. Für vom Unternehmen freiwillig erbrachte zusätzliche Sachleistungen wie kostenlose Abonnemente oder Dienstaltersgeschenke gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Mitarbeitenden.

Organdarlehen

Es bestanden per Bilanzstichtag keine Darlehen gegenüber amtierenden und ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrates und der operativen Führung.